KW 35

Der Bausparvertrag gilt als das klassische Instrument für Bauinteressierte. Doch das weit verbreitete Vorurteil, dass nur Bauwillige von den Vorteilen eines Bausparvertrags profitieren können, greift zu kurz.

Ein Bausparvertrag lässt sich vielfältig einsetzen. Ralf Oberländer, Baufinanzierungsexperte von Schwäbisch Hall, hat die verschiedenen Verwendungszwecke zusammengefasst.

Der Bausparvertrag ist nur ein Finanzinstrument für zukünftige Bauherren.“ Weit gefehlt! Nicht nur, wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, kann von einem Bausparvertrag profitieren.

Der Vertrag bietet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten, die weit über den klassischen Bau oder Kauf einer Immobilie hinausgehen.

Was sollte man über einen Bausparvertrag wissen?

Ein Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem zinsfesten Immobiliendarlehen. Wer also einen Bausparvertrag abschließt, muss zunächst die Bausparsumme festlegen. Sie bestimmt die Höhe des

anzusparenden Kapitals und später des Bauspardarlehens. „Es ist wichtig, eine Bausparsumme zu wählen, die dem eigenen Budget und den individuellen Zielen entspricht. Zu hohe Summen führen zu unnötig

hohen Sparraten, zu niedrige Summen decken unter Umständen den gewünschten Verwendungszweck nicht ausreichend ab. Deshalb mein Tipp: Wer den Bausparvertrag zum Beispiel für eine spätere Modernisierung verwenden will,

sollte die Bausparsumme anhand der kalkulierten Renovierungskosten bemessen“, rät Oberländer.

Ist die Bausparsumme festgelegt, beginnt die Ansparphase. In dieser ersten Phase zahlt der Bausparer regelmäßig einen bestimmten Betrag auf das Bausparkonto ein, bis das Mindestsparguthaben erreicht ist. Das sind

in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. In dieser Phase erhält der Bausparer Guthabenzinsen auf seine Einlagen und gegebenenfalls staatliche Förderungen wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage

oder Wohn-Riester-Zulagen. Nach der Ansparphase kann der Bausparer ein zinsgünstiges Darlehen von der Bausparkasse in Anspruch nehmen. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben.

In der Darlehensphase gilt der Zinssatz, der bereits bei Vertragsabschluss für das Bauspardarlehen festgelegt wurde und während der gesamten Laufzeit konstant bleibt.

Für was kann ein Bausparvertrag eingesetzt werden?

Unabhängig von der späteren Verwendung kann ein Bausparvertrag zunächst dem Ansparen von Eigenkapital dienen. Die klassischen Verwendungszwecke für einen Bausparvertrag sind der Bau oder Kauf einer Immobilie.

Dabei stellt das Bausparen meist nur einen Teil der Finanzierung dar. Annuitätendarlehen sowie weiteres Eigenkapital runden einen sicheren und stabilen Finanzierungsmix ab.

Darüber hinaus kann der Bausparvertrag für jede Form der Sanierung, Renovierung oder Modernisierung bespart werden. So unterstützt er Immobilienbesitzer zum Beispiel dabei, ihr Zuhause energetisch zu sanieren,

etwa durch Photovoltaikanlagen, energieeffiziente Heizungen, eine Wärmedämmung sowie neue Fenster und Türen. Auch Alarmanlagen, Treppenlifte, neue Kabelanschlüsse und Smart-Home-Technologien können

mit einem Bausparvertrag finanziert werden. Aber nicht nur die Energieeffizienz oder ein Technik-Update lassen sich mit einem Bausparvertrag in Angriff nehmen. Auch der Komfort und der Wohlfühlfaktor

lassen sich damit steigern; zum Beispiel mit einem Hobbyraum, einer neuen Einbauküche, einem Kaminofen oder einer Sauna. Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen oder die Garage können mit Bausparmitteln erneuert,installiert oder gebaut werden.

„Und: Ein Bauspardarlehen hat noch einen wesentlichen Vorteil: Darlehen bis zu 50.000 Euro können ohne Grundbucheintrag gewährt werden, das spart Kosten für Notar und Grundbuchamt“, erklärt der Experte.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Besonders sinnvoll lässt sich ein Bausparvertrag besparen, wenn staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden – so kommt die Bausparsumme für den individuellen Verwendungszweck schneller zusammen.

Beispielsweise in Form von Zuschüssen zu den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, wie der Arbeitnehmersparzulage. Hier gilt seit Januar 2024 eine höhere Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Alleinstehende)

bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) des zu versteuernden Einkommens – das bedeutet: Noch mehr Arbeitnehmer sind förderberechtigt. Bausparer können zudem von der Wohnungsbauprämie profitieren. Auch hier gibt es Einkommensgrenzen:

Für Alleinstehende liegt diese bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro im Jahr. Die maximale Prämie beträgt 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Verheiratete.

Auch mit Wohn-Riester ist eine staatliche Förderung möglich. Wer die Eigenheimrente in Anspruch nehmen will, muss bis zu vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Die jährliche Grundzulage

beträgt 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete. Die Kinderzulage beläuft sich auf 300 Euro pro Jahr für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, und 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden.

Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro. Neu ist: Wohneigentümer können ihr angespartes Riester-Guthaben förderfähig für energetische Sanierungsmaßnahmen an der selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzen.

„Egal, ob der Bausparvertrag für den Neubau, den Kauf oder die Sanierung eingesetzt werden soll – der frühzeitige Aufbau von Eigenkapital in Verbindung mit der Zinssicherung eines Bausparvertrags lohnt sich in der Regel immer.

Letztere bietet nicht nur Planungssicherheit, sondern schützt zusätzlich vor steigenden Zinsen“, betont Oberländer. Im aktuellen Bauspartarif von Schwäbisch Hall liegt der niedrigste Darlehenszinssatz bei 1,44 Prozent (effektiver Jahreszins).

„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ (Albert Einstein)