Analystenprognosen: Leitzinsen stagnieren, Bauzinsen steigen
Nachdem die US-Notenbank am Mittwoch die Leitzinsen erwartungsgemäß leicht gesenkt hat, steht nun die Zinssitzung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Fokus. In Anbetracht der Inflationsrate im Euroraum von zuletzt 2,2 % dürfte die EZB ihre Leitzinsen auf der nächsten Zinssitzung am 18. Dezember unverändert lassen, so die vorherrschende Meinung in Analystenkreisen. Auf längere Sicht spricht sich EZB-Direktorin Isabel Schnabel für steigende Leitzinsen aus. Der nächste Zinsschritt sei eher eine Anhebung, wenn auch nicht in naher Zukunft, so Schnabel. Die Deutsche Bank geht in ihrem aktuellen Marktausblick davon aus, dass aufgrund der expansiven deutschen Finanzpolitik und möglicher Engpässe am Arbeitsmarkt eine Zinserhöhung Mitte 2027 zu erwarten ist. „Wir betrachten den Zinssenkungszyklus als beendet und erwarten auf absehbare Zeit keine weiteren Lockerungen“, schreibt die Deutsche Bank.
Bei den Bauzinsen erwartet die Mehrheit der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer eine steigende Tendenz. Zwei Drittel der am Interhyp-Bankenpanel teilnehmenden Zinsanalysten gehen davon aus, dass die Zinsen für Immobilienkredite mittel- bis langfristig zulegen werden. Ein Drittel geht von stagnierenden Zinsen aus, einen Rückgang erwartet keiner der Teilnehmenden. „Wenn der Staat mehr Geld am Kapitalmarkt aufnehmen muss, steigen die Renditen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Baufinanzierungen haben kaum noch Luft nach unten, sondern werden tendenziell teurer“, analysiert Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr. Für Kaufinteressierte bedeutet die Kombination aus leicht steigenden Zinsen und anziehenden Immobilienpreisen Handlungsbedarf. „Angesichts der Prognosen raten wir davon ab, auf fallende Zinsen zu spekulieren – das Risiko steigender Kosten überwiegt derzeit deutlich“, sagt Mirjam Mohr und empfiehlt: „Wer kaufen kann und das passende Objekt gefunden hat, sollte jetzt Fakten schaffen.“ (dpa via Onvista, Deutsche Bank Research)
Immobilienpreis-Index
Nach einer kurzen Verschnaufpause ziehen die Immobilienpreise in Deutschland wieder an. Im November wird ein leichter Anstieg von 0,1 % gegenüber dem Vormonat verzeichnet. Seit Jahresbeginn sind es 2,7 %. In den Metropolen zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Preise in Leipzig (+0,8 %) sowie in Frankfurt und Stuttgart (jeweils +0,1 %) zulegen, verzeichnen Köln (-0,3 %), Berlin (-0,3 %), Hamburg (-0,2 %) und München (-0,7 %) Rückgänge im Vergleich zum Vormonat.

BFH-Urteil: Grundsteuer ist trotz großer Ungleichheiten verfassungskonform
Die seit Jahresbeginn geltende Grundsteuerreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes Gericht in Steuerangelegenheiten am Mittwoch verkündet. Geklagt hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen, die unter anderem vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Dieser hat bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht einzureichen. Weitere Verfahren, unter anderem gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell, sind beim BFH noch anhängig. Unterdessen hat der Eigentümerverband Haus & Grund in Zusammenarbeit mit dem Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Entwicklung der Steuerbelastung in den 100 größten deutschen Städten untersucht. Ernüchterndes Ergebnis: Offenbar nutzten viele Kommunen die Umstellung bei der Grundsteuerberechnung, um auf Kosten von Immobilieneigentümern Kasse zu machen. Dabei zeigen sich große Differenzen. Während Zwickau für die Modellwohnung nur 258 Euro pro Jahr als Grundsteuer verlangt, sind es in Tübingen 1.377 Euro. Auffällig sei, dass neben Tübingen mit Mannheim, Heidelberg, Stuttgart und Karlsruhe weitere Städte aus Baden-Württemberg das Schlusslicht bilden. Das Fazit des Verbandes: Für Eigentümerinnen und Eigentümer bringe die Reform keine verlässliche und gerechte Belastung, sondern einen Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen. (Handelsblatt, Haufe.de)
Riester-Reform: Eigenheimrente soll erhalten bleiben
Mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zur Reform der Riester-Rente legte Finanzminister Lars Klingbeil den Grundstein für eine neue geförderte Altersvorsorge, die künftig besser auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten werden soll. Während Medien vorrangig darüber berichten, dass die Reform reine Fonds- oder ETF-Sparpläne ohne Kapitalgarantie ermöglichen soll, fand bislang ein wichtiger Fakt wenig Beachtung: Die Eigenheimrente in Form von Wohn-Riester soll auch in Zukunft förderfähig bleiben. Die Verbände der Landesbausparkassen und der privaten Bausparanbieter begrüßen dies und betonen: „Es ist gut, dass die Politik mit der vorgelegten Reform nicht einseitig auf den Kapitalmarkt setzt, sondern die selbstgenutzte Wohnimmobilie als wesentliche und beliebte Form der privaten Alterssicherung anerkennt.“ Da sich die Förderung künftig allein an der Höhe der Einzahlungen orientieren soll, kann es je nach individueller Situation beim Riester-Bausparen sogar höhere Zuschüsse als bisher geben. Noch in diesem Jahr soll dazu ein Kabinettsbeschluss verabschiedet werden, danach muss der Bundestag entscheiden. (Capital, LBS)
Regierungskoalition will das Heizungsgesetz umbenennen und modifizieren
Das Heizungsgesetz werde abgeschafft und soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen, verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz am Donnerstag nach einem Koalitionsausschuss. Viel mehr als der neue Name ist aktuell noch nicht bekannt. In der Koalitionsvereinbarung heißt es lediglich, das neue Gesetz solle flexibler, einfacher und technologieoffener gestaltet sind. Konkrete Eckpunkte sollen bis Jahresende ausgearbeitet werden. Unterdessen fordert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Kontinuität, damit die Heizungswende nicht ausgebremst wird. Für dieses Jahr geht der BWP von rund 300.000 verkauften Anlagen aus, das sind 50 % mehr als im Vorjahr. Im kommenden Jahr erhofft der BWP einen weiteren Zuwachs um gut 35 %. Voraussetzung sei jedoch, dass die Förderung stabil bleibe, sagt BWP-Geschäftsführer Martin Sabel und ergänzt: „Es ist wichtig, dass verlässliche Regeln gelten. Stetig wiederkehrendes Infragestellen bereits getroffener Entscheidungen wie beim Gebäudeenergiegesetz oder bei der CO2-Bepreisung erzeugen aus unserer Sicht nur unnötig Unruhe und verzögern Investitionsentscheidungen.“ (N-TV, Bundesverband Wärmepumpe )
Aktuelle Finanzierungskennzahlen

Abgebildet sind Durchschnittswerte auf Basis der Finanzierungskennzahlen der Interhyp Gruppe. Pfeile zeigen die Trendentwicklung im Vergleich zum Vormonat an.