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EZB-Zinsen unverändert, Bauzinsen steigen
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bei ihrer Sitzung am Donnerstag die Leitzinsen wie erwartet unverändert gelassen. Der für Banken und Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer relevante Einlagenzins bleibt bei 2,0 %. Die EZB orientiert sich bei ihrer Entscheidung unter anderem an den Verbraucherpreisen und dem Wirtschaftswachstum. Die Inflation im Euro-Raum ist im November sogar überraschend um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Mit 2,2 % blieb sie damit oberhalb der Zielmarke der EZB, die bei 2 % liegt. Führende EZB-Vertreterinnen und Vertreter haben Zinssenkungen in naher Zukunft eine Absage erteilt. Angesichts der hartnäckigen Inflation diskutieren Marktakteure für 2026 sogar eher über leichte Zinsanhebungen als über Senkungen. 

Auch bei den Bauzinsen ist in naher Zukunft nicht mit einem Abschwung zu rechnen. „Wir beobachten häufig ein Missverständnis: Viele Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass die Entwicklung der Leitzinsen einen direkten Einfluss auf die Bauzinsen hat. Die Bauzinsen werden aber vielmehr von den Renditen der Pfandbriefe und zehnjährigen Bundesanleihen beeinflusst. Und die sind zuletzt spürbar gestiegen. Immobilienkredite werden dadurch teurer“, sagt Jörg Utecht, CEO der Interhyp Gruppe. Die Bauzinsen steigen aktuell wieder an und bewegen sich in Richtung 4 % für 10-jährige Darlehen. Dieses Zinsniveau gab es zuletzt Ende 2023. „Die erste Jahreshälfte 2026 wird voraussichtlich keine Entlastung bringen“, prognostiziert Jörg Utecht. „Unsere Empfehlung ist daher: Wer eine konkrete Immobilie im Auge hat, sollte schnell aktiv werden. Gerade jetzt kommt es darauf an, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Zinslast so gering wie möglich zu halten: Dazu gehört eine detaillierte Vorbereitung ebenso wie eine gut strukturierte Finanzierung. Wer so aufgestellt ist, kann schnell agieren. Abwarten ist in diesem Marktumfeld keine gute Strategie.“ (Der Spiegel, F.A.Z.+, Tagesschau)

KfW-Förderung gestartet – Eile ist geboten
Am 16. Dezember ist die befristete Förderung des Standards Effizienzhaus 55 (EH55) gestartet. Nach Informationen der Immobilienzeitung ist die Nachfrage groß. Das bestätigt auch Mike Kammann, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall; „Wir rechnen mit einer großen Nachfrage – auch von privaten Bauherren.“ Viele Entwicklerinnen und Entwickler sowie größere private Bauherrinnen und Bauherren hätten ihre Unterlagen bereits vorbereitet, sagt Christoph Blepp von der Bau-Strategieberatung S&B Strategy. Er rechnet damit, „dass das EH55-Budget kaum länger als wenige Wochen, möglicherweise sogar nur ein bis zwei Wochen zur Verfügung stehen wird“. Die Förderung mit einem Volumen von 800 Millionen Euro ist in das bestehende KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert worden. Bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der effektive Jahreszins 2,84 %. Bei einer Laufzeit und Zinsbindung von jeweils 10 Jahren sind es 1,94 %. (Handelsblatt+, KfW-Förderung)

Bauindustrie: Hoffnungsschimmer am Horizont
Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im November etwas aufgehellt, die Erwartungen für die kommenden Monate bleiben aber verhalten. Das geht aus dem aktuellen ifo Geschäftsklimaindex hervor. Grund dafür ist der anhaltende Auftragsmangel. Der Anteil der Firmen mit zu wenig Aufträgen stieg von 44,4 auf 47,0 %. Der Anteil der Baufirmen, die von Stornierungen berichteten, stieg von 8,0 auf 11,0 %, dem höchsten Wert seit Oktober 2024. „Das zeigt, wie instabil die Lage im Wohnungsbau weiterhin ist – eine echte Erholung ist weiterhin nicht in Sicht”, sagte Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. Langfristig gesehen scheint es etwas mehr Optimismus zu geben. Laut einer Umfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) unter 1500 Betrieben im Wohnungsbau, bezeichneten 56 % ihre Geschäftslage als gut oder befriedigend. (n-tv.de, Handelsblatt)

Gesetzliche Hürden beim Gebäudetyp E
Große Hoffnung auf eine Beschleunigung von Bauvorhaben wird auf den Gebäudetyp E für einfaches bedarfsgerechtes Bauen gesetzt. Die Gesetzesänderung ist erst im Sommer oder Herbst 2026 geplant. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) fordert, das Gesetz früher umzusetzen, um schneller die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. In der aktuellen Form wäre der Gebäudetyp E auch für private Bauherrinnen und Bauherren „nur in Einzelfällen und mit hohem Beratungsaufwand umsetzbar”, schreibt Thomas Schröer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in einem Gastbeitrag für die F.A.Z. Denn nach derzeitiger Rechtslage gilt ein Gebäude als mangelhaft, wenn es nicht den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht. Das umfasst Komfort- und Qualitätsstandards wie Trittschalldämmung oder Haustechnik. Werden diese Standards im Gebäudetyp E nicht eingehalten, drohen nach Ansicht des Juristen Gewährleistungsansprüche, selbst wenn Bauherr und Bauträger dies vertraglich vereinbart haben: „Auch Wohnungskäufer, die finanzierenden Banken und die Gebäudeversicherungen werden im Neubau unverändert auf die anerkannten Regeln der Technik bestehen.” (F.A.Z.+, Deutsche BauZeitschrift)

Die „Themen der Woche” verabschieden sich mit dieser Ausgabe in eine zweiwöchige Weihnachtspause. Die nächste Ausgabe erhalten Sie am 9. Januar 2026. Wir freuen uns auf Ihr Interesse auch im neuen Jahr und wünschen erholsame Feiertage!

Aktuelle Finanzierungskennzahlen

Abgebildet sind Durchschnittswerte auf Basis der Finanzierungskennzahlen der Interhyp Gruppe. Pfeile zeigen die Trendentwicklung im Vergleich zum Vormonat an.

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