KW 21

Nachfrage nach Immobilienkrediten gestiegen
Die Nachfrage nach Immobiliendarlehen ist zuletzt gestiegen. Das Neugeschäft betrug im ersten Quartal 61,2 Milliarden Euro und erreichte damit den höchsten Stand seit der Zinswende Mitte 2022. Einen großen Anteil daran hatte der März: Allein in diesem Monat wurden Kredite im Wert von 24 Milliarden Euro neu vergeben. Aufgrund des schnell gestiegenen Zinsniveaus war der März jedoch ein Ausnahmemonat und nicht der Beginn eines neuen Trends. Auch die Bank Lending Survey der EZB spricht dafür, dass die Banken keine großen Schwankungen einpreisen. Die Daten des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zeigen, dass im ersten Quartal 2026 die Preise für Wohnimmobilien um 2,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugelegt haben. In den Daten sind die Auswirkungen des Iran-Kriegs noch nicht spürbar, schreibt der vdp. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen legten insgesamt um 2,5 % zu. Da die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt bleibt, können Investorinnen und Investoren derweil weiter mit steigenden Mieten kalkulieren – auch wenn die Dynamik am Mietmarkt zuletzt etwas nachgelassen hat. Bei den Neuvertragsmieten verzeichneten die Top-7-Städte mit durchschnittlich 2,4 % eine geringere Zuwachsrate als Gesamtdeutschland (3,0 %). Dabei reichte die Spanne von 3,9 % (Hamburg) bis 1,3 % in Berlin. 

Derweil warnt die Finanzaufsicht BaFin vor riskanten Baufinanzierungen. Im vierten Quartal 2025 überstieg bei jedem siebten Neukredit (14%) für Wohnimmobilien das Darlehensvolumen den Wert des finanzierten Objekts. „Das sehen wir kritisch“, sagte BaFin-Präsident Branson, hätten diese Kredite doch ein erhöhtes Verlustrisiko für die Banken. Die Finanzaufsicht schloss daher auch künftige Maßnahmen nicht aus. „Die riskanten Neukredite von heute dürfen nicht die Problemkredite von morgen werden“, so Branson. (Handelsblatt+, Barkow Consulting, F.A.Z., Ausschuss für Finanzstabilität)

Interesse an Restschuldversicherung steigt
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit steigt das Interesse an einer Restschuldversicherung. Sie bietet eine Absicherung gegen Zahlungsausfall, verteuert aber auch die monatliche Belastung. Stiftung Warentest hält zwar Versicherungen bei Konsumentenkrediten über 5000 oder 10.000 Euro für überflüssig, für Immobilienkäuferinnen und Immobilienkäufer können sie aber sinnvoll sein. Entscheidende Kostenfaktoren sind neben dem Leistungsumfang die Laufzeit der Absicherung sowie das Alter und der Gesundheitszustand der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers. Bei höherem Alter, einer größeren Kreditsumme oder Vorerkrankungen kann die Prämie deutlich steigen. Die Kundinnen und Kunden sollten nicht aus den Augen verlieren, dass die Kosten für die Absicherung zu den monatlichen Raten hinzukommen. (Handelsblatt+, BaFin)

Regierung beschränkt Indexmieterhöhungen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Ein Bestandteil ist die geplante Verschärfung der Indexmiete, bei der sich die Mieterhöhung an der Inflation orientiert. Bei den hohen Inflationsraten der Jahre 2022 (7,9 %) und 2023 (5,9 %) waren entsprechend hohe Steigerungen bei der Nettokaltmiete möglich. Das neue Mietrecht sieht vor, dass diese Erhöhung gedeckelt wird. Liegt die Inflation in einem Jahr über 3 %, soll der darüber liegende Teil der Steigerung nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Allerdings ist diese Einschränkung nur in Gebieten mit Mietpreisbremse vorgesehen. Der Verband Haus & Grund kritisiert, dass gestiegene Kosten der Vermieterinnen und Vermieter dabei nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch bei Kurzzeitmietverträgen ist eine Verschärfung geplant. Künftig sollen Wohnungen maximal sechs Monate vermietet werden dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen soll auf acht Monate verlängert werden können. (Haufe, Bundesregierung)

Vorsicht bei Eigenbedarfskündigung
Investorinnen und Investoren, die planen, eine vermietete Wohnung selbst zu nutzen, müssen konkrete Pläne vorweisen. Das Berliner Amtsgericht (Aktenzeichen: 107 C 5030/25) musste klären, ob bei einer Räumungsklage die Vermieterin oder der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich benötigt. Amtsgerichtsurteile sind zwar nicht allgemein verbindlich, werden aber in der Regel bei ähnlichen Streitigkeiten für die Argumentation herangezogen. Der Begriff des Benötigens setzt voraus, dass die Vermieterin oder der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung selbst zu nutzen. „Reine Gedankenspiele oder strategische Überlegungen reichen nicht aus, um ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu beenden. Vermieterinnen und Vermieter müssen den Einzugswunsch mit konkreten Fakten untermauern“, kommentiert die Juristin Fiona Ruby in der F.A.Z. Sogenannte Vorratskündigungen sind damit unzulässig. (F.A.Z+, Jurial)

„Silver Tsunami“: Wenn die Babyboomer ihre Immobilien verkaufen
Die geburtenstarken Jahrgänge von 1946 bis 1964 besitzen einen großen Teil der Eigenheime, die in den kommenden Jahrzehnten vererbt oder verkauft werden. Derzeit macht der Begriff „Silver Tsunami“ die Runde, der eine mögliche Angebotswelle an Häusern beschreibt. Die Eigentumsquote bei den 65- bis 74-Jährigen liegt bei rund 55 % bis 58 %. Bei den unter 50-Jährigen sind es nur etwa 30 %, zeigen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Nach einer Schätzung des Portals Jacasa, das sich an Maklerinnen und Makler sowie Hausverwaltungen richtet, werden zwischen 2040 und 2050 etwa 4,8 Millionen Immobilien frei. Durch die Masse an Immobilien, die dann auf den Markt schwemmt, könnten die Preise stark sinken, prognostiziert das Portal und rät zum frühzeitigen Verkauf. Dagegen spricht eine IW-Prognose, wonach der mittlere Quadratmeterpreis für Wohnimmobilien in Deutschland von aktuell rund 3024 Euro im Jahr 2025 auf etwa 4092 Euro im Jahr 2035 steigen wird. Der Stern führt außerdem emotionale Beweggründe an, die gegen den „Silver Tsunami“ sprechen: „In der Praxis nämlich sagen mehr als 60 % der älteren Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer, sie wollen ihre Häuser und Wohnungen nicht verkaufen, sondern vererben.” (Bild+, IW Prognose, Der Stern)

Aktuelle Finanzierungskennzahlen

Abgebildet sind Durchschnittswerte auf Basis der Finanzierungskennzahlen der Interhyp Gruppe. Pfeile zeigen die Trendentwicklung im Vergleich zum Vormonat an.

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