Immobilienpreise steigen, Einfamilienhäuser gefragt
Der Anstieg der Immobilienpreise in Deutschland hat sich auch im zweiten Quartal 2025 fortgesetzt. Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) kletterten sie um 3,9 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, während der Anstieg im Vergleich zum Vorquartal bei 1,0 % lag. Wie in den Quartalen zuvor sind die Steigerungen vor allem auf die Preise bei Wohnimmobilien zurückzuführen. Sie legten im Vergleich zum Vorjahresquartal um durchschnittlich 4,1 % und zum Vorquartal um 1,1 % zu. „Der Wohnungsmangel wird die Wohnimmobilienpreise und Mieten tendenziell eher weiter ansteigen lassen“, analysiert vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Höhere Mieten zeigen sich vor allem in den Metropolen: Die Neuvertragsmieten erhöhten sich in den sieben großen Ballungsräumen um durchschnittlich 4,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Renditen gaben in den Top 7-Städten im Durchschnitt um 1,6 % nach, wobei die Bandbreite zwischen – 2,4 % (Köln) und + 0,1 % (Stuttgart) lag.
Auch der Interhyp-Immobilienindex bestätigt den Aufwärtstrend. Für Gesamtdeutschland ging es im Juli um 0,4 % nach oben, seit Jahresbeginn steht ein Plus von 2,5 %. In den Metropolen zeigt sich ein gemischtes Bild: In München (+ 0,8 %), Hamburg (+ 1 %) und Frankfurt (+ 0,8 %) ging es aufwärts, in Leipzig (- 0,3 %) und Berlin (- 0,6 %) sind die Preise im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken. „Die Immobilienpreise liegen vielerorts noch unter den Höchstständen von 2022 und die Bauzinsen haben sich aktuell auf einem moderaten Niveau eingependelt. Das schafft Planungssicherheit und ein attraktives Zeitfenster für den Einstieg in den Markt. „Für Kaufinteressierte gibt es keinen Grund, zu warten“, ordnet Interhyp-Vertriebsvorständin Mirjam Mohr die Entwicklung ein. (Verband deutscher Pfandbriefbanken, Redaktionsnetzwerk Deutschland)
Entwicklung Immobilienpreis-Index

Photovoltaik soll ohne Förderung auskommen
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die staatliche Förderung unter anderem für private Photovoltaikanlagen neu ordnen. „Neue, kleine PV-Anlagen rechnen sich schon heute im Markt und bedürfen keiner Förderung“, sagte die Politikerin der Augsburger Allgemeinen. Der große wirtschaftliche Vorteil von Dach-Solaranlagen liege „nicht mehr in der Förderung, sondern im Eigenverbrauch, bei dem der Strom deutlich günstiger ist als, wenn er vom Versorger bezogen wird”. Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert, statt über eine Drosselung des Energiewende-Tempos bei der Photovoltaik zu debattieren, sollte die Bundesregierung den weiteren Ausbau von PV-Anlagen, den schnelleren Ausbau von Speichern und Netzen sowie eine Integration des erzeugten Sonnenstroms ins Stromsystem angehen. Die Ministerin will auch an die Einspeisevergütung ran, die den Betreiberinnen und Betreibern bezahlt wird, wenn ihre Anlagen aus Schutz vor Netzüberlastung abgeriegelt werden. Diese Regelung habe zu lange gegolten. An der Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen soll dagegen nichts geändert werden. „Die Hauseigentümer haben für ihre Anlagen Bestandsschutz.“ Andreas Bett, vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE, gibt zu Bedenken, dass durch die allgemeine Verunsicherung bereits ein Rückgang bei den Dachanlagen zu sehen ist. Aktuell sind Photovoltaik und Speicher mit dem KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (Nr. 270)“ förderfähig. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich. (Augsburger Allgemeine, ZDFheute, Deutschlandfunk, KfW-Kredit)
Programm für Mittelschicht gefordert
Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) fordert mehr Mittel für den freifinanzierten Wohnungsbau. Dadurch soll auch die Mittelschicht beim Wohnungsbau mit direkten und schnell wirksamen Zuschüssen unterstützt werden. Dem Verband schwebt ein Zuschuss von bis zu 35.000 Euro pro Wohneinheit wie beim ehemaligen Effizienzhaus 55 (EH55)-Standard vor. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD gibt es Pläne, den Effizienzhausstandard EH55 temporär wieder förderfähig zu machen. Laut einer Umfrage des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) unter seinen Mitgliedern könnten auf diese Weise kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden. Der erforderliche Förderaufwand liegt nach GdW-Berechnungen bei 1,5 Milliarden Euro für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über zehn Jahre. (Allgemeine Bauzeitung, Handelsblatt+)
GEG: Offene Fragen zum Heizungsgesetz
Das Bundesumweltministerium hat im Klimaschutzbericht 2025 Aussagen zum Heizungsgesetz angepasst. Das geht aus einem Vergleich der vorläufigen Fassung mit der endgültigen Fassung des Klimaschutzberichts hervor. Den endgültigen Bericht hat das Kabinett am 6. August beschlossen. Im vorläufigen Bericht hieß es noch, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei eines der wirksamsten Instrumente im Gebäudesektor, „inklusive der 65-Prozent-Regel”. In der endgültigen Version fehlt die Aussage. Die 65-Prozent-Pflicht im GEG legt fest, dass bei einer neuen Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Eine Pflicht zum Einbau einer solchen Heizung gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss, denn bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Es gibt Übergangsfristen von 5 Jahren und bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren, um den Umstieg auf eine Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie vorbereiten zu können. Erst ab 2045 sind fossile Energieträger nicht mehr erlaubt. Wer seine Heizung eher austauschen möchte, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. (Klimaschutzbericht 2025, Haufe, GEG Infoportal, BEG EM, KfW-Zuschuss)
Aktuelle Finanzierungskennzahlen

Abgebildet sind Durchschnittswerte auf Basis der Finanzierungskennzahlen der Interhyp Gruppe. Pfeile zeigen die Trendentwicklung im Vergleich zum Vormonat an.