KW 43

Höhere Zinsen, höhere Preise – Immobilienkäuferinnen und -käufer geraten von zwei Seiten unter Druck
Für Kaufinteressierte kommen derzeit zwei Entwicklungen zusammen: Die Bauzinsen für zehnjährige Darlehen liegen aktuell bei rund 4,4 %. Gleichzeitig ziehen die Angebotspreise vieler Immobilien weiter an. Neue Daten von

Empirica Regio, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegen, zeigen: Bestandswohnungen waren im dritten Quartal bundesweit im Schnitt 6,6 % teurer als im Vorjahresquartal. In 322 von 400 deutschen Kreisen lagen die Angebotspreise für Bestandswohnungen höher als ein Jahr zuvor. Die Datengrundlage sind Inserate von mehr als 100 Immobilienplattformen, es handelt sich also ausdrücklich um Angebots- und nicht um tatsächlich erzielte Verkaufspreise. 

Damit rückt die Bezahlbarkeit noch stärker in den Mittelpunkt.

Ingo Foitzik, Geschäftsführer der Prohyp, beziffert gegenüber dem Handelsblatt die zusätzlichen Kreditkosten durch den schnellen Zinsanstieg bei einer durchschnittlichen Finanzierung auf rund 200 Euro im Monat. Einen grundsätzlichen Rückzug der Kaufinteressierten vom Immobilienmarkt beobachtet er dennoch nicht. Vielmehr seien Interessierte eher bereit, bei Lage, Größe oder Ausstattung Kompromisse einzugehen. Wie sich der Markt weiterentwickelt, ist offen.

Reiner Braun, Vorstandsvorsitzender der Empirica AG, hält es für möglich, dass die Bestandspreise angesichts höherer Finanzierungskosten wieder nachgeben. Sinkt die Nachfrage, könnten Käuferinnen und Käufer wieder mehr Verhandlungsspielraum bekommen. Gleichzeitig zeigt das Prohyp-Bankenpanel bei den Bauzinsen kurzfristig eher auf eine Stabilisierung: 80 % der befragten Institute erwarten für die kommenden ein bis zwei Monate gleichbleibende Konditionen, 20 % fallende. Auf längere Sicht rechnen 60 % mit fallenden und 40 % mit steigenden Bauzinsen. (Handlesblatt)

Mietrechtsreform: Was sich für Vermieterinnen und Vermieter ändern könnte

Bei der geplanten Mietrechtsreform wird weiter gerungen. Am 14. Oktober wurde der Regierungsentwurf im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags beraten. Zu den zentralen Punkten gehören neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen, Möblierungszuschläge und Indexmieten. Änderungen am Entwurf sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin möglich. Bei Kurzzeitvermietungen sieht der Entwurf grundsätzlich eine Grenze von sechs Monaten vor, in bestimmten Fällen soll eine einmalige Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich sein. Für möblierte Wohnungen soll stärker transparent gemacht werden, welcher Anteil der Miete auf die Möblierung entfällt. Als vereinfachte Regelung ist bei vollständig möblierten Wohnungen eine Pauschale von 10 % der Nettokaltmiete vorgesehen. Für Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten ist ebenfalls eine Begrenzung geplant: Übersteigt die jährliche Inflation 3 %, soll nur noch die Hälfte des darüberliegenden Anteils bei einer Mieterhöhung berücksichtigt werden. Immobilienverbände kritisieren zentrale Punkte des Vorhabens, während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf Fortschritte beim Mieterschutz drängt. (Haufe)

Gebäudewende unter Finanzierungsdruck: Weniger Förderung, hoher Investitionsbedarf

Die klimaneutrale Modernisierung des Gebäudebestands steht zunehmend unter Kostendruck. In einem Gespräch mit Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands der Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Elisabeth Endres von der Technischen Universität Braunschweig und Ralf Sommer von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank wird deutlich, wie groß die Herausforderung für die Wohnungswirtschaft ist. Für Hamburg allein beziffert eine aktualisierte Machbarkeitsstudie die notwendigen Investitionen bis 2045 auf rund 40 Milliarden Euro. Um das Ziel zu erreichen, wäre eine durchschnittliche Sanierungsquote von 1,7 % erforderlich. Kritisiert wird vor allem die fehlende Verlässlichkeit der Förderung. Axel Gedaschko verweist darauf, dass vermietete Mehrfamilienhäuser von den Kürzungen besonders stark betroffen seien. Gleichzeitig plädieren die Gesprächspartner dafür, Fördermittel stärker nach ihrer tatsächlichen Klimawirkung einzusetzen und gezielte Einzelmaßnahmen stärker zu berücksichtigen. Bei der Wärmeversorgung sehen sie eine der entscheidenden Stellschrauben. Wärmepumpen können dabei in vielen Gebäuden eine wichtige Rolle spielen, zugleich erschweren fehlende Netzanschlüsse und Verzögerungen beim Ausbau der Fernwärme die Umsetzung. (Haufe)

Erbschaftssteuer auf dem Prüfstand: Immobilienerben warten auf Karlsruhe

Die Erbschaftsteuer beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. In einem von Bayern angestoßenen Verfahren geht es um zentrale Vorschriften zu Freibeträgen, Steuersätzen und zur Bewertung von Grundstücken. Bayern argumentiert unter anderem, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 nicht an die Inflation angepasst worden seien und regionale Unterschiede bei Immobilienpreisen zu wenig berücksichtigt würden. Für Immobilienerbinnen und -erben ist das Thema besonders relevant: Ehepartner können derzeit bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Diese Beträge gelten seit 2009 unverändert, während Immobilienpreise in manchen Ballungsräumen laut Haufe seitdem teilweise deutlich gestiegen sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Regelungen für verfassungswidrig erklären, könnte eine politische Neuregelung notwendig werden. Parallel verhandelt Karlsruhe in einem zweiten Verfahren über die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen. (Haufe)

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende,


Florian Tenbusch

Florian Tenbusch
Geschäftsführer Prohyp GmbH

Aktuelle Finanzierungskennzahlen

Abgebildet sind Durchschnittswerte auf Basis der Finanzierungskennzahlen der Interhyp Gruppe. Pfeile zeigen die Trendentwicklung im Vergleich zum Vormonat an.

„Aufmerksamkeit ist das Leben!“

Consent Management Platform von Real Cookie Banner